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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge zwischen der DREHPUNKT IMMOBILIEN GmbH, Im Kehlhorst 1, 76726 Germersheim (nachfolgend „Makler") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Vermittlung und den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Immobilien.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Makler in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Maklervertrag

Der Maklervertrag über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf gemäß § 656a BGB der Textform. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Maklervertrags oder durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

Der Makler wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Doppelmakler tätig. Das bedeutet, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Kaufinteressenten provisionspflichtig tätig werden kann. Der Auftraggeber wird hierüber ausdrücklich informiert.

Die Tätigkeit des Maklers umfasst die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit. Die Nachweistätigkeit besteht in der Benennung einer konkreten Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags. Die Vermittlungstätigkeit umfasst darüber hinaus die aktive Einwirkung auf die Abschlussbereitschaft der Vertragsparteien des Hauptvertrags.

§ 3 Provision — Wohnimmobilien (Verbraucher)

Für die Vermittlung oder den Nachweis von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt seit dem 23. Dezember 2020 der Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB.

  • Käufer und Verkäufer tragen jeweils 50 % der vereinbarten Maklerprovision. Eine abweichende Vereinbarung, die den Käufer stärker belastet als den Verkäufer, ist bei Verbrauchergeschäften unwirksam.
  • Der Anspruch des Maklers gegen den Käufer auf Zahlung der Provision wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil der Provision gezahlt hat (§ 656d BGB).
  • Die übliche Provisionshöhe beträgt je 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt. (d. h. insgesamt 7,14 % inkl. MwSt.), sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
  • Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und wird mit dieser fällig.

§ 4 Provision — Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke

Für die Vermittlung oder den Nachweis von Kaufverträgen über Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser (ab drei Wohneinheiten) und unbebaute Grundstücke findet § 656c BGB keine Anwendung.

  • Die Provision wird individuell im jeweiligen Maklervertrag vereinbart und ist zwischen den Parteien frei verhandelbar.
  • Die Provisionshöhe, die Verteilung zwischen den Vertragsparteien und die Zahlungsmodalitäten werden im Maklervertrag individuell festgelegt.
  • Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und wird mit dieser fällig.

§ 5 Aufwendungsersatz

Grundsätzlich ist kein Aufwendungsersatz vom Auftraggeber geschuldet. Der Makler trägt die Kosten seiner Tätigkeit, insbesondere für die Erstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen, die Beschaffung von Objektunterlagen sowie für Werbemaßnahmen, selbst.

Ein Aufwendungsersatzanspruch des Maklers besteht nur, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. In einem solchen Fall werden Art und Umfang des Aufwendungsersatzes im Maklervertrag konkret beziffert.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur Immobilie zu machen, insbesondere hinsichtlich des Zustands, der Ausstattung, etwaiger Belastungen und bestehender Mietverhältnisse.
  • Änderungen, die für die Maklertätigkeit relevant sind (z. B. anderweitiger Verkauf, Preisänderung, Rücknahme des Verkaufsauftrags), dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
  • Dem Makler die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Grundbuchauszug, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Nebenkostenabrechnungen und Baupläne.
  • Keine Umgehungsgeschäfte vorzunehmen. Ein Umgehungsgeschäft liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten unter Umgehung des Maklers einen Kaufvertrag abschließt oder ein Dritter als Ersatzkäufer eingesetzt wird, um die Provisionspflicht zu umgehen.

§ 7 Haftung

Alle Angaben zum Objekt (insbesondere Wohnflächen, Grundstücksgrößen, Baujahr, Zustand, Ausstattung und Mieteinnahmen) beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

  • Der Makler haftet für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  • In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Dem Auftraggeber wird empfohlen, die Angaben des Maklers eigenständig zu überprüfen und sich insbesondere vor Abschluss eines Kaufvertrags fachkundigen Rat einzuholen.

§ 8 Widerrufsrecht

Wurde der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag (z. B. über das Internet, per E-Mail oder Telefon) geschlossen, steht dem Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Der Widerruf ist zu richten an:

DREHPUNKT IMMOBILIEN GmbH

Im Kehlhorst 1

76726 Germersheim

E-Mail: expose@drehpunkt-immobilien.de

Telefon: 07274 2244

Das Muster-Widerrufsformular finden Sie hier: Zum Muster-Widerrufsformular

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers (Germersheim). Der Makler ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
  • Es wird auf die Datenschutzerklärung der DREHPUNKT IMMOBILIEN GmbH verwiesen, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Hinweis gemäß § 36 VSBG: Die DREHPUNKT IMMOBILIEN GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin, www.ombudsmann-immobilien.net

Stand: Oktober 2026

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